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VERSCHIEDENE INFORMATIONEN

VERSCHIEDENE INFORMATIONEN

Für den Frühling 2021 sind zwei neue EMV-Kurse geplant:

"Installation von Frequenzumrichtern"

"Elektrische Installationen und EMV im störungsbehafteten Umfeld"


Beachten Sie dazu weitere Informationen unter SCHULUNGEN.         

Die nachstehend genannten Dokumente und Informationen dienen als Grundlage aber auch als Planungshilfe für Projektbearbeitungen.

Niederspannungs-Installationsnorm NIN 2020 (SN 41100) und die EMV-Vorgaben
 

Die Elektromagnetische Verträglichkeit (EMV) wird durch die Gesetzgebung geregelt. In der neuen NIN, aber auch schon in der Ausgabe 2015 werden Massnahmen gegen elektromagnetische Einflüsse und zur Reduzierung von Störungen beschrieben und auf aktuelle Normen verwiesen. Obwohl die EMV-Gesetzgebung schon seit längerer Zeit besteht, wurde diese bisher in der Installationstechnik nur beschränkt umgesetzt. Es besteht Erklärungsbedarf in der praktischen Anwendung der NIN-Vorgaben.

Siehe dazu unsere Fachbeiträge in den Publikationen 2015:

EMV-Aspekte in der NIN 2015 

und

NIN 2015 und die EMV-Vorgaben

sowie als Massnahmenbeispiel den Fachbeitrag

Grossflächige Systembezugs-Potenzialebene

Sowie die Publikation von 2020:

Die EMV in der NIN 2020 NIBT

Blitzschutzsysteme – Schweizer Regel: SNR 464022:2015

 

Die Regel basiert auf der vierteiligen SN-EN-Norm 62305:

Teil 1: Allgemeine Grundsätze

Teil 2: Risiko-Management

Teil 3: Schutz vor baulichen Anlagen und Personen

Teil 4: Elektrische und elektronische Systeme in baulichen Anlagen
 

Diese Schweizer Normen entsprechen dem aktuellen Stand der Technik und sind somit auch gemäss dem Artikel 3 (Anforderungen) in der aktuellen BRANDSCHUTZRICHTLINIE Blitzschutzsysteme der VKF (Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen) anzuwenden:

Blitzschutzanlagen müssen dem Stand der Technik entsprechen und so beschaffen, bemessen, ausgeführt und in Stand

Ein Beispiel aus SNR 464022:2015, Figur 50.1.3:

Darstellung der geschützten Bereiche/Berechnung des Schutzwinkels

ARNOLD Engineering und Beratung hat an der neuen Regel in einer

Arbeitsgruppe der Electrosuisse (TK 81 des CES) mitgearbeitet.

Unsere Dienstleistungen siehe unter Blitzschutz

grafik_haus.png

Fundamenterder – Schweizer Regel: SNR 464113:2015

 

Die Regel wurden durch eine Arbeitsgruppe der Electrosuiss ausgearbeitet. Die neue Ausgabe berücksichtigt

die Erfahrungen, welche seit dem Erscheinen der Ausgabe 1996 gesammelt wurden. Auch wurden die

Anregungen folgender Institutionen berücksichtigt:

- Technisches Komitee TK 81 des CES “Blitzschutz“

- Technisches Komitee TK 64 des CES “Elektrische Installationen und Schutz gegen elektrischen Schlag“

- Schweizerische Gesellschaft für Korrosionsschutz (SGK)

plan2.png

 Ein Beispiel aus SNR 464113:2015, Figur 5.7:

 Verwendung von Bewehrungsstählen in bestehenden Bauten
 

ARNOLD Engineering und Beratung hat an der neuen Regel mitgearbeitet.

 

Diese Regel bildet eine wichtige Grundlage für zu treffenden EMV-Massnahmen und für die Blitzschutzplanung.

 

Unsere Dienstleistungen siehe unter  Elektromagnetische Verträglichkeit EMV  und  Blitzschutz

VEMV (Verordnung über die elektromagnetische Verträglichkeit; SR 734.5)

 

Die Verordnung vom 9. April 1997 wurde total revidiert. In der aktuellen Fassung vom 25. November 2015

(Stand am 20. April 2016) ist Veles neu geregelt. Es gilt grundsätzlich:

Die neue Verordnung gilt für Betriebsmittel, die elektromagnetische Störungen verursachen können

oder deren Betrieb durch solche Störungen beeinträchtigt werden kann.

 

Die aktuelle VEMV kann unter www.admin.ch heruntergeladen werden.

 

ARNOLD Engineering und Beratung befasst sich seit vielen Jahren mit der elektromagnetischen Verträglichkeit und setzt sich im Besonderen mit den Störeinflüssen der Geräte im installationstechnischen Bereich auseinander.

 

Unsere Dienstleistungen siehe unter EMV

NISV (Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung; SR 814.710)

 

Die NISV vom 23. Dezember 1999 (Stand am 1. Juli 2012) ersetzt die Ausgabe mit Stand vom 1. Februar 2000.

Sie bildet einen Bestanteil des Umweltschutzgesetzes vom 7. Oktober 1983 (SR 818.01).

Auf Grund eines Entscheides des Bundesgerichtes vom November 2007 mussten in der NISV Anpassungen

bei der Beurteilung von Mobilfunk-Sendeanlagen vorgenommen werden. Mit den Änderungen wurde die

Rechtsgrundlage geschaffen, damit die bisherige Praxis, mit gewissen Modifikationen, weitergeführt werden

kann. Die notwendigen Änderungen wurden auch zum Anlass genommen, verschiedene Präzisierungen in

anderen Bereichen vorzunehmen.

Es gilt grundsätzlich:

Die Verordnung soll Menschen vor schädlicher oder lästiger nichtionisierender Strahlung schützen.

 

Die aktuelle NISV kann unter www.admin.ch heruntergeladen werden.

In der NISV werden vom Gesetzgeber die Emissions- und Immissionsbegrenzungen, die Geltungsbereiche,

Anlagegrenzwerte sowie Massnahmen für Neu- und Altanlagen usw. geregelt. Die NISV gilt für:

 

  • Frei- und Kabelleitungen zur Übertragung elektrischer Energie

  • Transformatorenstationen

  • Unterwerke und Schaltanlagen

  • Elektrische Hausinstallationen

  • Eisenbahnen

  • Sendeanlagen für Mobilfunkt und drahtlose Teilnehmeranschlüsse

  • Sendeanlagen für Rundfunk und übrige Funkanwendungen

  • Radaranlagen

 

Vom zuständigen Bundesamt (BAFU) müssen noch Vollzugshilfen (Vollzugs-, Berechnungs- und

Messempfehlungen) für Transformatorenstationen erarbeitet werden.

ARNOLD Engineering und Beratung hat in Zusammenarbeit mit der Fachkommission für Hochspannungsfragen

(FKH) im Rahmen eines Studienauftrags dazu Vorschläge ausgearbeitet. In einer Zusatzarbeit haben wir auch

die Einflüsse von Oberschwingungen auf die Messungen und Bewertungen untersucht.

 

ARNOLD Engineering und Beratung unterstützt Sie fachkundig bei der Umsetzung der NISV.

Mit Hilfe spezieller Simulationssoftware sind wir in der Lage, die notwendigen Berechnungen vorzunehmen.

Für Abschätzungen und Vollzugskontrollen setzen wir verschiedene Strom- und Feldmessgeräte ein.

Planungsrichtlinie Nichtionisierende Strahlung PR-NIS der Stadt Zürich
 

Im September 2011 ist die von einer Arbeitsgruppe, unter Mitarbeit von ARNOLD Engineering und Beratung, erarbeitete Richtlinie erschienen. Das Ziel der Richtlinie ist, die gebäudetechnischen Grundinstallationen stadteigener Gebäude bezüglich ihrer Elektromagnetischen Immissionen nach einheitlichen Vorgaben zu behandeln bzw. zu errichten.
 

Das Dokument ist für alle Interessenten zugänglich. Es kann unter Publikationen 2011

Planungsrichtlinie Nichtionisierende Strahlung PR-NIS heruntergeladen werden.
 

Das Dokument ist auch ausserhalb der Stadt Zürich auf grosses Interesse gestossen.

So zum Beispiel für MINERGIE-ECO Beurteilungen.

Darin wird die PR-NIS beim Innenraumklima als Nachweisinstrument für die nichtionisierende Strahlung aufgeführt. Für die JA/NEIN Beantwortungen gelten die Vorgaben dieser Planungsrichtlinie.

Potenzialausgleich: Anschluss vertikal an Bewehrung

Anschlusselement: Zum Beispiel für Kontaktierung von Flächengitter SRPP

Das Produkt ist im Handel erhältlich. Es wurde gemeinsam mit der Firma Arthur Flury AG, 4543 Deitingen entwickelt.

  

Siehe dazu als Anwendungsbeispiel den Fachbeitrag in den Publikationen 2014:

Optimierung der Potenzialausgleichsanlage für IT-Einrichtungen, Systembezugspotenzialebene SRPP 

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potential.jpg

Anschluss an Bewehrung mit Gewindebolzen:

 

Vermehrt treten Fälle auf, wo für den Potenzialausgleich nicht genügend Bewehrungsanschlussstellen

vorhanden sind. Die Schaffung weiterer Anschlusspunkte durch übliches Aufspitzen stellt oft ein Problem dar

(Grosse Löcher, nachträgliches Zuputzen, Verschmutzungen).

Die Arbeiten sollten möglichst schnell, günstig, sauber und optisch ansprechend ausgeführt werden.

Für diese Anforderungen gibt es eine mittlerweile bewährte Lösung:

Kontaktierung mit Hilfe von Gewindebolzen.

Das Dokument  kann herunter geladen werden: PA-Bewehrungsanschluss 2020.pdf  heruntergeladen werden.

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